Mietverträge mit der Abrechnung verknüpfen

Die Mietverträge mit den Bewohnern können mit der Abrechnung gekoppelt werden. Einzug und Auszug wird entsprechend berücksichtigt. Die Abrechnung und Verwaltung Ihrer Wohnungen / Zimmer wird entsprechend vereinfacht.

Zumal mit den Veränderungen im BTHG für viele Einrichtungen neue Herausforderungen entstehen. Die Bedarfe für den Lebensunterhalt werden aus der bisherigen Gesamtleistung herausgelöst, damit werden die Kosten der Unterkunft (KdU) von den Leistungen der Eingliederungshilfe in Einrichtungen getrennt.

Praktische Kartenansicht

Finden Sie trägereigene freie Wohnungen, z. B. in der Nähe der Schule oder des Arbeitsplatzes der Klienten. Belegte Wohnungen können einfach ausgeblendet werden. 

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Kapazität

Definieren Sie die maximale Platzzahl. Durch die Zuweisung von Klienten als Bewohner ergibt sich die aktuelle Auslastung. Über die Mietverträge und Nebenkosten können Unterbringungen automatisiert abgerechnet werden.

Verwalten Sie die verschiedenen Zählerstände für die Nebenkostenabrechnungen.

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