Arbeitszeiterfassung: aktuelle Rechtslage

Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ermöglicht Unternehmen und Beschäftigten einen Überblick über abgeleistete Zeiten zu behalten.
Die Richter des höchsten deutschen Arbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht BAG) hatten im September 2022 mit dem Grundsatzurteil zwar Fakten geschaffen, allerdings herrschte lange Zeit Unklarheit, ob deutsche Unternehmen handeln müssen. Im April 2023 hat das Arbeitsministerium daraufhin mit einem Gesetzesentwurf auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts reagiert, welcher die Pflicht zur elektronischen Zeiterfassung vorsieht.

Arbeitszeiterfassung mit Kilanka und der Kilanka App

Erfassen Sie Arbeitszeiten, Termine, Schichten, Einsätze, Pausen und vieles mehr über Kilanka. Mit Hilfe unserer Zeitkonten lassen sich die unterschiedlichen freien und an Termine gebundenen Arbeitszeiten differenziert erfassen und auswerten. 

Erfassen Sie die Arbeitszeiten auch im Mobilen Arbeiten mit der Kilanka App auf dem Smartphone. Die App ist für Android und iOS Geräte im Playstore bzw. Appstore verfügbar.

Arbeitszeiten erfassen aus ambulanten Leistungen

Für die ambulanten Teams ergibt sich die Abeitszeit aus direkten und indirekten Anteilen und Tätigkeiten. Über unsere Zeiterfassung lassen sich die Arbeitszeiten aus unterschiedlichen Tätigkeiten in übersichtlichen Arbeitszeitkonten zusammenführen. Die Dateneingabe kann hierbei sowohl über die Kilanka Browser Version als auch über die App erfolgen. 

Nähere Informationen zum Thema Zeiterfassung im Mobilen Arbeiten finden Sie im Modul Fachleistungsstunden.

Arbeitszeit bei stationären Wohnformen

Bei stationären Hilfen kann die Arbeitszeit auf eine vorherige Planung gegengebucht werden und wird übersichtlich in unserem Dienstplan dargestellt. Der Soll-Ist Vergleich ist eine wichtige Steuerungskomponente. Nähere Details dazu im Modul Dienstplan.

Abwesenheiten / Krankmeldungen

Definieren Sie unterschiedliche Abwesenheitsarten wie Urlaub, Bildungsurlaub, Krankheit, Fortbildung, Elternzeit nach Bedarf Ihrer Einrichtung/Ihres Trägers und werten diese detailliert aus. Überblicken Sie die Urlaubs- bzw. Einsatzplanung mit Hilfe der übersichtlichen Abwesenheitsverwaltung. Die erfassten Abwesenheiten lassen sich direkt an die Lohnbuchhaltung exportieren.